Bike-Leasing

Bike-Leasing: Der günstigste Weg, um an ein neues Rad zu kommen?

Wer ein neues E-Bike, Rennrad oder Mountainbike benötigt, wendet sich meist zuerst an einen lokalen Händler. Alternativ dazu bietet sich die Suche nach einem neuen Gefährt in Onlineshops an. Allerdings gibt es noch einen dritten Weg, um günstig an ein neues Fahrrad zu kommen. Dieser kann überraschenderweise über den eigenen Arbeitgeber führen und es ermöglichen, ein neues Rad günstig zu leasen.

Bike Leasing unterscheidet sich kaum vom PKW-Leasing

Wer auf der Suche nach einem neuen Rennrad oder einem sportlichen Trekking-Bike ist, wendet sich meist zuerst an einen Fahrradhändler. Mit dem Arbeitgeber über dieses Anliegen zu sprechen, daran denken hingegen nur die wenigsten. Das ist schade – schließlich eröffnet sich oft gerade über den Arbeitgeber die Möglichkeit, ein neues Fahrrad günstig zu leasen anstatt es zu kaufen. Gerade dann, wenn es um den Kauf hochwertigerer Fahrräder oder teurer E-Bikes geht, ist diese Option besonders interessant.

Insgesamt unterscheidet sich das Fahrrad-Leasing nicht vom bekannten PKW-Leasing. Auch im Zusammenhang mit Fahrrädern handelt es sich beim Leasing nämlich um eine spezielle Finanzierungsform. Der Leasinggeber beschafft dabei ein bestimmtes Leasingobjekt (hier ein Fahrrad) und überlässt es dem Leasingnehmer gegen Zahlung eines Nutzungsentgelts. Dabei wird eine bestimmte Leasing-Laufzeit festgelegt. Innerhalb dieser kann der Leasingnehmer das Leasingobjekt nutzen. Ist die Leasing-Laufzeit beendet, kann der Leasingnehmer das Objekt zurückgeben oder es alternativ gegen Zahlung einer bestimmten Summe übernehmen. Hier unterscheidet sich das Bike-Leasing kaum von Leasing eines Kraftfahrzeugs.

Besonders interessant wird Bike-Leasing dann, wenn es über den Arbeitgeber stattfindet. In diesem Fall können nämlich Arbeitgeber und Arbeitnehmer sparen:

  • Der Arbeitnehmer erhält ein neues Fahrrad von seinem Arbeitgeber quasi als Dienstwagen zur Verfügung gestellt. Er muss den oft hohen Fahrrad-Neupreis so nicht selbst in einer Summe zahlen.
  • Der Arbeitgeber tritt als Leasingnehmer auf und muss erst einmal die monatlichen Leasingraten für das Fahrrad übernehmen. Die anfallenden Kosten kann er allerdings vom Lohn des Arbeitnehmers abziehen (das nennt man Lohnumwandlung). Der Arbeitnehmer übernimmt so die Leasingraten quasi selbst. Gleichzeitig reduziert sich durch die Lohnumwandlung der Bruttolohn des Arbeitnehmers. Auf diese Weise kann der Arbeitgeber Sozialabgaben einsparen.

Während der Arbeitnehmer sein Fahrrad also bequem in kleinen Raten abzahlen kann, spart der Arbeitgeber Sozialabgaben ein. Allerdings bringt das Fahrrad-Leasing noch weitere Vorteile mit sich.

Bike-Leasing: Die Vorteile

Wird ein neues Fahrrad über den Arbeitgeber geleast, liegen die Vorteile für den Mitarbeiter auf der Hand: Er erhält ein neues Fahrrad, muss aber die oft hohen Kosten nicht selbst in einer Summe übernehmen. Allerdings profitiert gleichzeitig auch der Arbeitgeber, der als Leasingnehmer auftritt, von dem Geschäft. Das gilt zum einen dann, wenn er die Leasingraten übernimmt und dem Mitarbeiter ein Dienstrad zur Verfügung stellt. Zum anderen ergeben sich auch dann Vorteile, wenn der Arbeitnehmer die Leasingraten aus seinem Bruttogehalt selbst abzahlt.

  • Finanzielle Vorteile für Arbeitnehmer und Arbeitgeber: Wird ein neues Fahrrad vom Arbeitgeber geleast, kann es dem Mitarbeiter als Gehaltsplus in Form eines Dienstrades zur Verfügung gestellt werden. Der Mitarbeiter erhält das Fahrrad gratis – der Arbeitgeber trägt die monatliche Leasingrate. Ist das der Fall, liegt der finanzielle Vorteil für den Arbeitnehmer auf der Hand. Allerdings kann auch der Arbeitgeber sparen. Die Leasingraten sind in diesem Fall nämlich als Betriebsausgabe steuerlich absetzbar.
    Wird das Fahrrad hingegen per Gehaltsumwandlung geleast, zahlt der Arbeitnehmer die Leasingraten quasi selber. Das ist für den Arbeitnehmer günstig, da sein Arbeitgeber auch in diesem Fall einen Arbeitgeberanteil übernimmt. Der Arbeitgeber wiederum spart Sozialabgaben, da der Bruttolohn des Arbeitnehmers durch die Gehaltsumwandlung sinkt.
  • Kein Ärger bei Verschleiß und Wartungsarbeiten: Wird ein Fahrrad geleast, übernehmen viele Leasinggeber Wartung und den Ersatz von Verschleißteilen. In diesem Punkt unterscheidet sich das Fahrrad- oft nicht vom Auto-Leasing.  
  • Fahrradversicherungen sind oft inklusive: Abhängig vom Wert des geleasten Rades ist eine Fahrradversicherung oft im Leasingvertrag eingeschlossen. Die Fahrradversicherung übernimmt dann solche Kosten, die durch Stürze oder Diebstahl entstehen können.
  • Attraktive Übernahmemöglichkeit: Nach Ende der Leasing-Laufzeit besteht für den Leasingnehmer meist die Möglichkeit, das Fahrrad zum Gebrauchswert zu übernehmen. Dieser ist selbstverständlich niedriger als der Neupreis. Insbesondere dann, wenn das Fahrrad kurz zuvor „generalüberholt“ wurde, lohnt sich die Übernahme meist.
    Wer das Fahrrad hingegen nicht übernehmen möchte, kann es nach Ende der Leasingzeit an den Leasinggeber zurückgeben.
  • Auch eine private Nutzung des Rades ist erlaubt: Anders als beim Auto-Leasing erfolgt beim Bike-Leasing keine Trennung zwischen gewerblicher und privater Nutzung. Der Arbeitnehmer kann auch ein über den Arbeitgeber geleastes Fahrrad unproblematisch privat nutzen.

Bike-Leasing: Die Nachteile

Obwohl Bike-Leasing Vorteile sowohl für Arbeitgeber als auch Arbeitnehmer mitbringt, ergeben sich auch einige Nachteile. Diese sollten im Vorfeld bedacht werden:

  • Vertragliche Bindung: Wird ein Leasingvertrag für ein Fahrrad über den Arbeitgeber abgeschlossen, beinhaltet das eine längere vertragliche Bindung an den Leasinggeber. Hierdurch wird allerdings auch der Arbeitnehmer – zumindest indirekt – längerfristig an den Arbeitgeber gebunden. Verlässt er nämlich die Arbeitsstelle, muss er das Fahrrad meist zurückgeben.  
  • Nicht jedes Traumrad kann geleast werden: Sind die Voraussetzungen für das Bike-Leasing erfüllt, kann dennoch nicht jedes beliebige Rad geleast werden. Schließlich stehen nur die Fahrräder zur Leasing-Auswahl, die bei den Partner-Händler eines Leasinggebers erhältlich sind.

Lohnt sich Bike-Leasing auch für Privatpersonen?

Nicht jeder hat die Möglichkeit, ein neues Fahrrad über seinen Arbeitgeber zu leasen. Wenn der eigene Chef nicht mitspielt, stellt sich die Frage, ob sich Bike-Leasing auch für Privatpersonen lohnt.

Geht es um Privatpersonen, ist das Leasen von Fahrrädern eher selten. Hierfür gibt es einen einfachen Grund: Weder für Leasinganbieter noch für Privatpersonen selbst ist Leasing wirklich attraktiv. Schließlich haben Privatpersonen kaum eine Möglichkeit, von den steuerlichen Leasing-Vorteilen zu profitieren. Dementsprechend bietet ihnen Leasing keine speziellen Finanzvorteile im Vergleich zu einem „normalen“ Kauf. Der einzige Leasing-Vorteil für Privatperson wäre darum die Möglichkeit, das neue Fahrrad in Raten abzubezahlen. Allerdings besteht diese Möglichkeit bei vielen Händlern in Form eines Ratenkaufs ohnehin.

Ist das Bike-Leasing über den Arbeitgeber nicht möglich, lohnt es sich für Privatpersonen also kaum, sich mit Leasing zu beschäftigen. Besser ist es meist, das Rad direkt über einen Händler zu finanzieren. Oft bringt das außerdem eine kürzere vertragliche Bindung als das Bike-Leasing mit sich.

 

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