Elektrofahrrad-Ratgeber
Basisinformationen Elektrofahrrad

"Mit Leichtigkeit über Berge und gegen den Wind" beschreibt den wesentlichen Aspekt moderner E-Bikes. Mit einem Elektrofahrrad überwindet man Steigungen und erzielt Reichweiten, die mit einem normalen Fahrrad undenkbar wären. Außerdem kann man Differenzen zwischen unterschiedlich leistungsfähigen Radfahrern damit ausgleichen. Da verwundert es nicht, dass das Elektrofahrrad eine große Faszination ausübt. Mit den unterschiedlichen Bauarten von komfortabel bis sportiv werden die Anforderungen der jeweiligen Interessentenkreise erfüllt. Die Nutzungsmöglichkeiten moderner E-Bikes sind vielfältig. Sie reichen vom Alltagseinsatz für Kurz- und Mittelstrecken bis hin zu großen Radtouren. In diesem Ratgeber beantworten wir die wichtigsten Fragen, die beim Elektrofahrrad-Kauf von Bedeutung sind:
- Was genau ist ein Elektrofahrrad, Pedelec, Elektro-Mofa?
- Wie schnell fährt ein Elektrofahrrad/Pedelec?
- Welche rechtlichen Bestimmungen sind zu beachten (Fahrerlaubnis, Radwegnutzung usw.)?
- Wie wird die elektrische Energie gesteuert?
- Welche Motor-Bauarten gibt es?
- Wie groß ist die Reichweite?
- Wie lange dauert das Aufladen der Akkus?
- Wie lange halten die Akkus?
Unterscheidung Pedelec: Elektro-Mofa
Ein Pedelec ist ein Fahrrad mit Elektro-Hilfsmotor. Das Besondere der Pedelec-Technik ist, dass der Fahrer mittreten muss, damit der Motor „freigeschaltet“ wird und Leistung abgeben darf. Der Energiebedarf des Motors wird von einem Akku gedeckt. Das Kunstwort „Pedelec“ kommt aus dem Englischen und ist eine Abkürzung des Begriffs „Pedal Electric Cycle“.
Pedelec 25
Bei diesem Elektrofahrrad ist die Motorunterstützung auf max. 25 km/h begrenzt. Wenn man schneller fahren will, muss die Leistung dafür ohne Motor aufgebracht werden, indem man selber kräftig in die Pedale tritt, beim Bergabfahren oder mit Rückwind. Pedelecs 25 sind zulassungsfrei und verfügen über einen Elektromotor mit maximal 250 Watt Nenndauerleistung. Üblicherweise wird der Unterstützungsgrad des Elektromotors mittels eines Drehgriffs, eines Stufenschalters oder an einer Bedienkonsole in mehreren Stufen geregelt. Zulassungsfreie Pedelecs sind dem Fahrrad rechtlich gleichgestellt. Versicherungskennzeichen, Zulassung oder Führerschein sind nicht erforderlich. Es gibt keine Helmpflicht.
Pedelec 45 / S-Pedelec
Beim Pedelec 45 (auch S-Pedelec genannt) leistet der Elektromotor Unterstützung bis zu einer Geschwindigkeit von 45 km/h. Die maximal zulässige Motorleistung liegt bei 500 Watt Nenndauerleistung. Die zulassungspflichtigen Pedelecs 45 verfügen im Prinzip über die gleiche Technik wie die zulassungsfreien. Rechtlich gehören sie zu den Kleinkrafträdern der Klasse L1e (früher Leicht-Mofa). Eine Betriebserlaubnis bzw. eine Einzelzulassung des Herstellers vom Kraftfahrtbundesamt (KBA) ist erforderlich. Wer nach dem 1.4.1965 geboren wurden, muss über eine Mofa-Prüfbescheinigung oder einen gültigen Führerschein verfügen. Ein Versicherungskennzeichen (ca. 70 Euro jährlich) ist für die Elektrofahrrad-Bauart vorgeschrieben. Es besteht Helmpflicht. Allerdings ist die Vorschrift nicht eindeutig, so das es strittig ist, ob ein Fahrradhelm genügt oder ob ein Motorradhelm erforderlich ist.
Schiebe-/Anfahrhilfe beim Pedelec.
Es gibt einige Hersteller, die eine sogenannte Schiebe- /Anfahrhilfe einsetzen, die auch ohne Kurbelbewegung bis maximal 6 km/h Motorunterstützung abgibt. Bei diesen Bauarten besteht Rechtsunsicherheit, ob für das Führen dieser Modelle eine Mofa-Prüfbescheinigung erforderlich ist. Führerscheininhaber sind auf jeden Fall auf der sicheren Seite.
Elektro-Mofas unterscheiden sich von den Pedelecs dadurch, dass die Motorleistung (max. 500 Watt) auch dann abgegeben wird, wenn der Fahrer nicht in die Pedale tritt. Die zulässige Geschwindigkeit durch die Motorleistung ist allerdings auf max. 20 km/h begrenzt. Schnelleres Fahren ist allerdings mit Muskelkraft möglich. Elektro-Mofas gelten juristisch als Kleinkraftrad (früher Leicht-Mofa). Versicherungskennzeichen, Betriebserlaubnis und wenigstens eine Mofa-Prüfbescheinigung sind für diese Elektrofahrrad-Gattung erforderlich. In Deutschland und Österreich besteht für besonders einfache Mofas keine Helmpflicht, wenn die in der „Leichtmofa-Ausnahmeverordnung“ definierten Merkmale erfüllt werden (z. B. die Höchstgeschwindigkeit 20 km/h).
Steuerung der elektrischen Energie
Es gibt zwei Varianten: Bei der einen wird die Leistung, die per Trittkraft eingebracht wird, vollautomatisch angepasst (Trittkraft gesteuert). Alternativ gibt es die Steuerung per Hand am Drehgriff (Sensor gesteuert).
E-Bike-Motor - vorn, hinten oder Mitte

Der Motor kann beim Elektrofahrrad im Vorder- bzw. Hinterrad (als Radnabenmotor) oder in der Mitte (im Tretlagerbereich) angebracht sein. Wenn er als Radnabenmotor im Vorder- oder Hinterrad eingebaut ist, können handelsübliche Fahrradrahmen Verwendung finden. Auch das Nachrüsten mit diesen Systemen ist mit vertretbarem Aufwand möglich. Bei Anbringung im Tretlagerbereich und bei den „integrierten Tretlagermotoren“ sind spezielle Rahmenkonstruktionen erforderlich. Hinterrad-Motoren haben keine Getriebe und werden deshalb als Direktläufer bezeichnet. In der Regel sind sie leiser als die anderen Bauarten. Durch Erreichen des Wirkungsgradmaximums bei hohen Drehzahlen und der Fähigkeit zur Generatorbremsfunktion (Energierückspeisung/Rekuperation) eignen sie sich besonders für die "schnellen" Elektrofahrräder. Da sie bis auf die Kugellager keine mechanisch beanspruchten Bauteile haben, gelten sie als verschleissfest und langlebig. Vorderradmotoren finden u. a. bei Fahrrädern mit Nabenschaltungen (ggf. mit Rücktrittbremse) Verwendung. Auch "Tretlagermotoren" werden häufig in Kombination mit Nabenschaltungen eingesetzt. Allerdings sind nur einige Tretlagermotor-Bauarten für den Betrieb mit Rücktrittbremse geeignet, weil dafür der Antrieb beim Rückwärtstreten abgeschaltet werden muss. Beim "Tretlagermotor" ist lediglich die Kabelverbindung zu den Lenkerbedienelementen erforderlich. Ein aufwendiger Kabelbaum entfällt und damit sind potenzielle Probleme mit elektrischen Steckverbindungen, Kabelbruch kein Problem. Energierückspeisung ist konstruktionsbedingt nicht möglich.
Die Reichweite von Elektrofahrrädern/Pedelecs
Die mögliche Reichweite eines Elektrofahrrads, die mit einer Akkuladung möglich ist, kann sehr unterschiedlich sein. Sie hängt sowohl von der Leistungsfähigkeit des Akkus und des Motors als auch von den Fahrwiderständen (Wind, Höhenprofil, Gewicht usw.), ggf. der Energierückgewinnung im Generatorbremsbetrieb und der Unterstützung durch Mittreten ab. Bei günstigen Gegebenheiten - im Flachland mit stetiger Muskelkraftunterstützung bei Windstille - kann ein Elektrofahrrad mit leistungsfähigen Akkus etwa 80-100 km Reichweite realisieren. Wenn starke Steigungen überwunden werden müssen, nur mit geringer Kraft mitpedaliert wird und die Akkukapazität gering ist, kann die Reichweite auch lediglich 20 km betragen. Herstellerangaben von 150 und mehr Kilometern sind in der Praxis mit den üblichen Akkupaketen kaum machbar. Als grober Anhaltspunkt für das Fahren im Normalbetrieb sind Reichweiten von 40-70 km mit einer Ladung realistisch. Da Akkus Verschleißteile sind, nimmt die Kapazität, mit zunehmendem Alter ab.
TIPP: Wenn Sie Ihr Ladegerät mitnehmen, können Sie Pausen zum Aufladen nutzen. Ein Standard-Ladegerät lädt in einer Stunde Ladezeit ca. 20 % der Kapazität. Das Aufladen komplett entladener Akkus dauert entsprechend ca. 5 Stunden. Unter E-Bike-Technik im Detail finden Sie weitere Infos dazu.
Diverse Ratgeber-Videos rund ums Elektrofahrrad.