Fahrradmitnahme / Fahrradtransport
Fahrradmitnahme in Zügen der Deutschen Bahn (DB)

In den meisten Zügen innerhalb Deutschlands können Fahrräder und E-Bikes mitgenommen werden.
Im Nahverkehr ist die Fahrradmitnahme in einigen Verkehrsverbünden sogar kostenlos. Leider ist das nicht einheitlich für das gesamte Bundesgebiet geregelt. Im Nahverkehr sind die Fahrradabteile häufig am Anfang und Ende des Zuges.
Im Fernverkehr braucht man eine Fahrradkarte sowie eine Stellplatzreservierung für das Fahrrad. Eine Reservierung ist unbedingt erforderlich, da die Anzahl der Fahrradstellplätze begrenzt ist. Bei Fernzügen informiert der Wagenstandsanzeiger darüber, wo der Waggon für die Radmitnahme hält.
Für Tandems, Lastenräder, Liegeräder und andere Spezial-Fahrräder müssen zahlreiche Einschränkungen und Ausschlüsse beachtet werden.
Detaillierte Informationen zur Fahrradmitnahme innerhalb Deutschlands
- Nahverkehr der Deutschen Bahn
- Fernverkehr der Deutschen Bahn
Übersichtskarten zur Fahrradmitnahme bei der Deutschen Bahn im Fernverkehr, einschließlich Nachtzüge, Hinweise für geeignete Züge für Gruppenreisen usw. gibt es auch unter www.adfc.de.
Fahrradmitnahme ins Ausland
Die Fahrradmitnahmen ins Ausland ist in einige europäische Nachbarländer in den dafür zugelassenen Zügen möglich. Nähere Informationen erteilt die Deutsche Bahn.
Fahrradmitnahme bei Flugreisen
Für die Fahrradmitnahme im Flugverkehr ist bei den meisten Fluggesellschaften die Anmeldung im Voraus erforderlich. Außerdem ist in der Regel vorgeschrieben, dass die Fahrräder verpackt sein müssen. Teilweise bieten die Airlines spezielles Verpackungsmaterial an, teilweise muss man sich selbst darum kümmern.
TIPP 1: Dafür kann beispielsweise ein Original-Fahrradkarton verwendet werden, den man sich beim Fahrradhändler beschaffen kann. Dies ist speziell für tourentaugliche Fahrräder mit Gepäckträger, Schutzblechen usw. eine sichere Verpackungsmöglichkeit. Wegen der maximalen Abmessungen des Kartons empfiehlt es sich ebenfalls im Voraus bei der Fluggesellschaft nachzufragen.
TIPP 2: Wenn die Fluggesellschaft keinen Karton zur Verfügung stellt und auch sonst keiner beschafft werden kann, gibt es eine äußerst simple und praktische Notlösung: Mit 2-3 Rollen Frischhaltefolie wird das Fahrrad wie eine Mumie einbandagiert. Frischhaltefolie bekommt man praktisch überall auf der Welt. Die Folie ist zäh und sorgt für Schutz. So funktioniert es: Lenker quer stellen, Sattelstütze absenken, Pedale abschrauben, dann alle empfindlichen Teile kreuz und quer mit Folie umwickeln. Vorher bei der Airline nachfragen, ob sich die Räder drehen müssen oder ob sie mit eingewickelt werden sollen. Wenn man mit großem Gepäck unterwegs ist, kann man evtl. zumindest eine kleine Frontpacktasche ins Rahmendreieck legen und mit einwickeln. Eine weitere Packtasche kann man als Handgepäck mitführen und die anderen Packtaschen kann man wiederum mit Folien zusammenwickeln und als 2. Gepäckstück mitführen. Mountainbikes und Rennräder (ohne Schutzbleche) kann man besonders klein verpacken, indem man das Vorderrad ausbaut und seitlich im vorderen Teil des Rahmens mit einwickelt.
Nützliche Hinweise für die Fahrradmitnahme im Flieger
gibt es unter https://flug.idealo.de/ratgeber/Sportgepaeck/#fahrrad. Hier werden die Konditionen von verschiedenen Fluggesellschaften in einer übersichtlichen Tabelle dargestellt. Wichtige Faktoren wie Preise, Gewicht/Größe und die Zahlungsart werden genannt, so dass man leicht vergleichen kann.
Spezielle Fahrrad-Transporttaschen
Für Rennräder und Mountainbikes gibt es spezielle Fahrradkoffer und Fahrrad-Transporttaschen, die für Transporte jeder Art sehr praktisch sind. Der Fachhandel bietet dafür eine große Auswahl in unterschiedlichen Preisklassen.
E-Bikes im Flugzeug
E–Bikes dürfen nicht ins Flugzeug, da der Akku als Gefahrgut gilt! Auch ohne Akku gibt es Fluggesellschaften, die den Transport ablehnen.
Wenn Sie auf Ihr eigenes E-Bike im Urlaub nicht verzichten wollen, gibt es evtl. folgende Notlösung: a) Frühzeitig vor dem Reisetermin mit der Fluggesellschaft die Konditionen und Verpackung für das „nackte“ E-Bike absprechen. b) Den Akku als Paketsendung vorab zum Zielort schicken. Bei innereuropäischen Zielen gibt es die Möglichkeit der Zustellung auf dem Landweg (Paket-Dienstleister, Spedition). Bei Zielen in Übersee gibt es das Problem, dass viele Paketanbieter den Versand eines Akkus als Luftfrachtsendung nicht durchführen, wegen entsprechender Gefahrgutverordnungen. Der Akku muss auf jeden Fall als Gefahrgut deklariert werden und es muss eine spezielle Verpackung verwendet werden - auch bei Zustellung auf dem Landweg. Achtung: Der Versender haftet für das Nichtbeachten der Deklarations-Pflicht. Dafür drohen empfindliche Strafen.
Ansonsten bleibt die Möglichkeit, ein Elektrofahrrad am Urlaubsort zu leihen, was zumindest in vielen europäischen Urlaubsorten möglich ist.
Radmitnahme in Fernbussen
Die Busse der großen Anbieter sind häufig mit Fahrradträgern ausgestattet. Wie beim Transport am PKW muss hier allerdings mit erheblicher Verschmutzung gerechnet werden. Einige Busgesellschaften verfügen auch über spezielle Fahrradanhänger, die den Bikes Schutz vor Witterung und anderen Unbilden bieten. Von daher kann es sich lohnen, vorab nach den konkreten Gegebenheiten für den Fahrradtransport zu fragen.
Servicebroschüre "Rad fährt Bus und Bahn"
Die Broschüre informiert über die Möglichkeiten der Fahrradmitnahme im öffentlichen Verkehr. Neben den Optionen der Bahnmitnahme werden auch die Angebote von Fernbussen präsentiert. Kontakt für die Bestellung der Broschüre - Tel. 0228/9858545 oder redaktion@fairkehr.de